Formalia/Kriterien
1. Die:der Filmemacher:in lebt in Österreich oder ist österreichische:r Staatsbürger:in (eine Einreichung ist auch für im Ausland lebende Österreicher:innen möglich) und/oder das (Ko-)Produktionsland ist Österreich. Koproduktionen nehmen am Wettbewerb teil, wenn es sich um eine mehrheitlich österreichische Produktion handelt.
2. Zugelassen sind Fernsehdokumentarfilme und Kinodokumentarfilme mit einer Länge von mindestens 45 Minuten und dokumentarische Fernsehserien mit einer Länge von mindestens 25 Minuten sowie Webformate. Eingereicht werden können Fernsehserien, jedoch keine einzelnen Folgen. Die Zuordnung zu Kinodokumentarfilm oder Fernsehdokumentarfilm erfolgt durch den/die Einreicher/in. Das Franz-Grabner-Board behält sich in Zweifelsfällen die Änderung der Zuordnung nach Sichtung und Recherche vor.
3. Die eingereichten Arbeiten müssen inhaltlich mit der Präambel des Franz-Grabner-Preises korrespondieren.
4. Zugelassen sind all jene Filme, die zwischen 1. Dezember 2023 und 2. Dezember 2024 veröffentlicht worden sind.
5. Im Falle einer exklusiven Premiere auf einer Streaming-Plattform bitten wir um Vorab-Kontaktaufnahme bei Einreichung.
Einreichung
• Filme/Videos, die diesen Kriterien entsprechen, müssen spätestens bis 2. Dezember 2024 angemeldet werden. Wir bitten Sie dringend um die frühestmögliche Filmanmeldung und Übermittlung eines Sichtungslinks.
• Die Einreichung für den Franz-Grabner-Preis 2025 ist bis zum 2. Dezember 2024 möglich.
• Bitte füllen Sie das Einreichformular online aus (Link ab 2. September hier verfügbar)
• Die:der Einreicher:in erklärt sich damit einverstanden, dass die zugesandten Sichtungslinks dem Franz-Grabner-Board und der Jury zur Sichtung übermittelt werden (es ist keine kommerzielle Nutzung vorgesehen).
Auswahl
• Die Sichtung erfolgt durch eine vom Franz-Grabner-Board nominierte Fachjury. Jeweils drei Kinodokumentarfilme und drei Fernsehdokumentarfilme/TV-Serien/Webformate werden aus den eingereichten Arbeiten für den Franz-Grabner-Preis nominiert.
Die Bekanntgabe der Siegerfilme beider Kategorien erfolgt im Rahmen einer Galaveranstaltung im Rahmen der Diagonale ’25 (27. März – 1. April 2025). Das Preisgeld ergeht an die Regie des Films.
Die Verständigung der Nominierten erfolgt in der ersten Märzhälfte 2025.
Nominierung/Projektion
• Sollte der von Ihnen eingereichte Film für den Franz-Grabner-Preis 2025 nominiert werden, erklären Sie sich durch Ihre Einreichung mit der Nutzung von Filmstills sowie Filmausschnitten (max. 150 Sekunden) für die allgemeine Promotion im Rahmen der Berichterstattung über den Preis (inkl. Fernsehausstrahlung und Web etc.) einverstanden.
• Sollte der von Ihnen eingereichte Film mit dem Franz-Grabner-Preis ausgezeichnet werden, erklären Sie sich durch Ihre Einreichung mit dem einmaligen, entgeltfreien Screening des Films im Rahmen einer Veranstaltung des Franz-Grabner-Boards einverstanden. Für die eventuellen Preisträgerscreenings können keine Leihmieten gezahlt werden.
• Die Nominierten beider Kategorien werden zur Preisverleihung im Rahmen der Diagonale ’25 nach Graz eingeladen.
Wir freuen uns auf Ihre Einreichungen unter diesem Link.
Bei Fragen zur Einreichung wenden Sie sich gerne an einreichung(a)franzgrabnerpreis.at